Trinkwasserpflichten für Ihr gesamtes Portfolio — rechtssicher und ohne Koordinationsaufwand
Als Hausverwaltung tragen Sie die Betreiberverantwortung für alle Objekte in Ihrem Portfolio. Bei Legionellen-Befunden ist eine gutachterliche Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV 2023 gesetzliche Pflicht. Ich übernehme die gesamte Abwicklung — von der Terminplanung bis zur normkonformen Dokumentation.
Was die TrinkwV 2023 von Hausverwaltungen verlangt
Die Betreiberverantwortung liegt bei der Hausverwaltung oder dem Eigentümer. Bei Überschreitung des Maßnahmenwerts ist sofortiges Handeln gesetzlich vorgeschrieben.
§ 51 TrinkwV 2023Gesetzliche PflichtRisikoabschätzung bei Maßnahmenwertüberschreitung
Erreichen Legionellen-Proben 100 KBE/100 ml oder mehr, ist eine gutachterliche Risikoabschätzung durch einen unabhängigen Sachverständigen gesetzliche Pflicht — unabhängig von Gebäudeart oder Nutzung. Gilt für alle Objekte in Ihrem Portfolio, die über eine zentrale Trinkwassererwärmung verfügen.
§ 41 Abs. 4 TrinkwV 2023BetreiberpflichtFestlegung repräsentativer Probenahmestellen
Betreiber sind verpflichtet, Probenahmestellen durch einen Sachverständigen schriftlich festlegen und dokumentieren zu lassen. Fehlerhafte Stellen führen zu nicht-repräsentativen Ergebnissen und kostspieligen Nachbeprobungen.
§ 50 TrinkwV 2023 · VDI 6023-1VDI 6023-1Hygiene-Erstinspektion bei Sanierungen & wesentlichen Änderungen
Nach §50 TrinkwV 2023 i. V. m. VDI 6023-1 (2023) ist vor der Erstbefüllung nach Neubau, Sanierung oder wesentlicher Änderung der Trinkwasser-Installation eine sachverständige Hygiene-Erstinspektion erforderlich. Wesentliche Änderungen: Umbau oder Erweiterung des Leitungsnetzes, Einbau neuer Trinkwassererwärmer oder -speicher, Erneuerung größerer Leitungsabschnitte, Nutzungsänderungen. Ohne Erstinspektion kann die Haftung bei späteren Befunden auf den Betreiber zurückfallen.
§ 51 Abs. 4 TrinkwV 2023Dokumentation10-Jahres-Aufbewahrungspflicht
Risikoabschätzungen und die zugehörige Dokumentation sind 10 Jahre aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Lückenlose Dokumentation schützt vor Haftung — auch bei Verwalterwechsel.
Wird nach Maßnahmenwert-Überschreitung keine Risikoabschätzung veranlasst, drohen Bußgelder bis zu 25.000 € (§74 TrinkwV 2023) sowie zivilrechtliche Haftungsansprüche der Mieter bei gesundheitlichen Schäden. Die Dokumentationspflicht gilt auch bei Verwalterwechsel — Lücken können Haftungsfragen auslösen.
Alles aus einer Hand — für jedes Objekt in Ihrem Portfolio
Ein Ansprechpartner — ganzes Portfolio
Ob 5 oder 50 Objekte: Sie haben einen festen Ansprechpartner für die gesamte Trinkwasserhygiene. Kein Koordinieren verschiedener Dienstleister mehr.
Vollständige Terminkoordination
Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit Hausmeister, Mieter und Eigentümer. Terminabstimmung, Erinnerungen, Mieteraushänge — alles inklusive.
Bundesweite Abdeckung
Über mein geprüftes Netzwerk bin ich in allen Bundesländern verfügbar. Einheitliche Qualifikationsanforderungen — unabhängig vom Standort des Objekts.
Normkonforme Dokumentation
Alle Gutachten erfüllen die Anforderungen nach §51 Abs. 2 TrinkwV 2023. Dokumentation für 10 Jahre — übergabefähig bei Verwalterwechsel.
Von der Objektliste zum fertigen Gutachten
Portfolio-Übergabe
Sie übermitteln mir Ihre Objektliste mit Adresse, Wohneinheiten, letztem Befunddatum und ggf. vorhandenen Probenahme-Ergebnissen. Ganz unkompliziert per E-Mail oder Formular.
Priorisierung & Angebot
Ich prüfe Handlungsbedarf pro Objekt (Maßnahmenwert erreicht?, Probenahmestellen dokumentiert?) und erstelle ein transparentes Angebot — aufgeschlüsselt pro Objekt.
Koordination & Durchführung
Ich stimme Termine mit Hausmeistern und Mietern ab, versende Aushänge und Kalendereinladungen und führe die Risikoabschätzungen durch.
Bericht & Übergabe
Sie erhalten den schriftlichen Gutachtenbericht und alle erforderlichen Nachweise für Ihre Unterlagen und zur Vorlage beim Gesundheitsamt. Aufbewahrungskonform nach §51 Abs. 4 TrinkwV.
Wie Hausverwaltungen typischerweise zu mir kommen
Erster Legionellenbefund nach Routineprobe
Eine WEG mit 28 Wohneinheiten erhält einen Laborbefund über 200 KBE/100 ml. Das Labor empfiehlt sofortige Desinfektion — der Verwalter ist unsicher, wer zuständig ist und welche Schritte rechtlich bindend sind. Eine Risikoabschätzung klärt Ursache, Handlungspflicht und Reihenfolge der Maßnahmen.
Systematische Erstprüfung eines Portfolios
Eine Hausverwaltung mit 12 Mietwohnanlagen hat in keinem Objekt dokumentierte Probenahmestellen nach §41 TrinkwV. Ich prüfe alle Objekte, erstelle eine Prioritätenliste und liefere für jedes Objekt eine normkonforme Festlegung der Probenahmestellen — mit einem Angebot und einem einheitlichen Zeitplan.
Maßnahmenwert nach Homeoffice-Phase
Ein Bürogebäude mit zentraler Trinkwassererwärmung zeigt nach Phasen reduzierter Belegung einen Befund über dem Maßnahmenwert. Ursache ist typischerweise Stagnation in selten genutzten Leitungsabschnitten. Die Risikoabschätzung bewertet, welche Stränge betroffen sind — und ob eine thermische Desinfektion überhaupt ausreicht.
Diese Unterlagen beschleunigen Ihre Anfrage
Je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto schneller erhalten Sie ein konkretes Angebot. Alle Angaben können Sie auch formlos per E-Mail schicken — eine vollständige Übergabe ist keine Voraussetzung für eine erste Einschätzung.
Hilfreich bei der Anfrage
- Laborbefund / Untersuchungsbericht mit KBE-Wert
- Adresse und Objektart (WEG, Mietwohnanlage, Gewerbe)
- Baujahr und letzte bekannte Sanierung der Trinkwasseranlage
- Anzahl Wohneinheiten, Stockwerke, Entnahmestellen
- Kontakt Hausmeister / Verfügbarkeit für Ortsbegehung
- Vorhandene Bestandspläne der Trinkwasserinstallation (wenn vorhanden)
Sie verwalten ein Portfolio?
Schicken Sie mir eine Objektliste — Adresse, Objekttyp und soweit bekannt letztes Befunddatum. Ich erstelle ein transparentes Angebot, aufgeschlüsselt pro Objekt, mit realistischer Zeitplanung für die Gesamtabwicklung.
Für alle Verwaltungstypen und Objektarten
Unverbindlich anfragen
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — Art des Gebäudes, Anlass und Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.
