Unabhängiger Wasser-Gutachter für Risikoabschätzungen bei Legionellen.
Ein positiver Legionellenbefund ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Handlungsfall. Ich erstelle für Betreiber, Hausverwaltungen und Eigentümer die gesetzlich erforderliche Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV — unabhängig, normkonform und ohne Sanierungsinteresse.
Bewusst ohne eigenes Labor, ohne Sanierung, ohne Produktverkauf — für unparteiische Sachverständigenleistungen ohne Interessenkonflikt.
Sachverständigenleistungen
Unparteilich, weisungsfrei, ohne Sanierungsinteresse. Für jedes Objekt, für das eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV beauftragt wird, werden keine weiteren Leistungen angenommen — weder vorher noch danach.
Risikoabschätzung §51 Abs. 1 Nr. 3 TrinkwV
Gutachterliche Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoabschätzung bei Erreichen des Maßnahmenwerts (100 KBE/100 ml). Enthält: Ortsbesichtigung, Gefährdungsermittlung nach §51 Abs. 2 TrinkwV und Maßnahmenempfehlungen. Normgrundlage: §51 TrinkwV 2023 | VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Bl. 2.
Gesetzliche PflichtHygiene-Erstinspektion VDI 6023-1
Sachverständige Überprüfung und Dokumentation der Trinkwasser-Installation vor der Erstbefüllung — erforderlich bei Neubau, wesentlicher Änderung oder Sanierung nach §50 TrinkwV 2023 i. V. m. VDI 6023-1. Als wesentliche Änderungen gelten: Umbau oder Erweiterung des Leitungsnetzes, Einbau neuer Trinkwassererwärmer oder -speicher, Erneuerung größerer Leitungsabschnitte sowie nutzungsbedingte Kapazitätsänderungen. Die Inspektion umfasst: Prüfung auf Totleitungen und Stagnationsstrecken, Materialkonformität (KTW-BWGL / DVGW W 270), Temperaturnachweis (WW ≥ 60 °C an der Erzeugung, KW ≤ 25 °C), Dokumentation des Ist-Zustands und schriftliche Freigabeempfehlung. Normgrundlage: VDI 6023-1 (2023) | DVGW W 551 (2020) | §50 TrinkwV 2023.
VDI 6023-1Sachverständigengutachten
Privatgutachten zur Ursachenermittlung, Mängelbeurteilung und Schadensermittlung an Trinkwasserinstallationen — als qualifizierter Parteivortrag in Streitverfahren. Auch als Vorbereitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §485 ZPO. Normgrundlage: DIN EN ISO/IEC 17024 | §485 ZPO.
ParteivortragFachberatung & Betreiberunterstützung
Beratungsleistungen — ausdrücklich nicht auf Objekten, für die eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV beauftragt wurde oder beauftragt werden soll. Bei Fragen zur Abgrenzung sprechen Sie mich an.
Probenahmestellen-Festlegung §42 TrinkwV
Fachkundige Auswahl und schriftliche Dokumentation repräsentativer Probenahmestellen — gesetzliche Betreiberpflicht nach §41 Abs. 4 TrinkwV. Falsch gewählte Stellen führen zu fehlerhaften Ergebnissen und Nachbeprobungskosten. Normgrundlage: §41, §42 TrinkwV 2023 | DVGW W 551.
§42 TrinkwVInstandhaltungs- & Hygieneplan
Erstellung des individuellen, risikobasierten Hygieneplans: Wartungsintervalle nach DVGW W 551, Spülpläne, Temperaturgrenzen und Dokumentationsvorgaben — kein Standardvordruck, sondern anlagenspezifisch. Normgrundlage: VDI 3810 Bl. 2 | VDI 6023 Bl. 3 | §§13, 15 TrinkwV 2023.
PflichtdokumentationBetriebsbuch nach VDI 6023
Erstellung der normativen Betriebsbuch-Grundstruktur nach VDI 6023-1 / VDI 3810 Bl. 2 — Stammdaten, Dokumentationsvorlagen für Temperaturkontrollen und Spülungen sowie Ablagestruktur für Untersuchungsergebnisse. Inklusive Hinweisen zur 10-jährigen Aufbewahrungspflicht (§51 Abs. 4 TrinkwV).
VDI 6023Baubegleitende Hygiene
Fachkundige Begleitung von Neubau- und Umbaumaßnahmen an Trinkwasserinstallationen — als unabhängiger Berater, nicht als ausführendes Unternehmen. Umfasst: Prüfung der Hygienekonformität während der Ausführung, Kontrolle der Materialauswahl nach KTW-BWGL / DVGW W 270, Spülprotokolle nach DVGW W 557 sowie Hinweise zur Dokumentation für die spätere Hygiene-Erstinspektion. Normgrundlage: VDI 6023-1 (2023) | DVGW W 270 | DVGW W 557.
BeratungsleistungIhr Weg zur normkonformen Risikoabschätzung
Von der Erstanfrage bis zur normkonformen Risikoabschätzung nach §51 Abs. 2 TrinkwV 2023 — strukturiert, transparent und normkonform.
Unverbindliche Erstanfrage
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — am besten mit dem Laborergebnis. Ich bewerte Ihre Situation und nenne Ihnen Umfang und Kosten innerhalb von 24 Stunden — unverbindlich.
Unterlagensichtung
Ich prüfe Bestandspläne, frühere Prüfberichte und Wartungsunterlagen. Fehlende Unterlagen werden im Vorfeld identifiziert, um die Begehung effizient zu gestalten.
Begehung vor Ort
Pflichtbestandteil nach §51 Abs. 2 TrinkwV: vollständige technische Aufnahme der Trinkwasserinstallation — Rohrnetz, Armaturen, Speicher, Zirkulation, Entnahmestellen. Temperaturmessungen und Fotodokumentation.
Gefährdungsermittlung
Systematische Ermittlung und Bewertung aller Risikofaktoren nach TrinkwV 2023, DVGW W 551, VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Bl. 2 und VDI 6023-1. Priorisierung nach Dringlichkeit und Gefährdungspotenzial.
Schriftliche Risikoabschätzung
Normkonforme Risikoabschätzung nach §51 Abs. 2 TrinkwV mit vollständiger Systembeschreibung, Gefährdungsbewertung, priorisierten Maßnahmenempfehlungen und Qualifikationsnachweis des Erstellers.
Übergabe & Begleitung
Erläuterung des Gutachtens, Unterstützung bei der Behördenkommunikation und Begleitung der Maßnahmeneinleitung. Ich stehe für Rückfragen durch das Gesundheitsamt persönlich zur Verfügung.
Nico Brümmer
Zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene — nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EU-Cert Nr. 1-19-1102) und VDI/DVGW 6023 Kategorie A. Handwerkliche Basis als Anlagenmechaniker SHK und staatlich geprüfter Techniker HLK.
Mein Grundsatz: Keine Sanierung, keine Desinfektion, kein Produktverkauf — und keine Vermischung von Gutachter- und Beratungsrolle auf demselben Objekt. Ein Sachverständiger, der für ein Objekt zugleich Beratungs- oder Planungsleistungen erbringt, kann dessen Zustand nicht mehr unvoreingenommen beurteilen. Diese Unvoreingenommenheit ist keine optionale Tugend, sondern eine fachliche Grundbedingung — verankert in DIN EN ISO/IEC 17024 und den Anforderungen der VDI/DVGW 6023 Kategorie A an den Ersteller einer Risikoabschätzung. Für jedes Objekt, für das ich eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV erbringe, nehme ich keine weiteren Leistungen an — weder vorher noch danach.
Bei Kapazitätsengpässen arbeite ich mit qualifizierten Sachverständigen aus meinem Netzwerk zusammen — ausnahmslos mit Sachkundenachweis nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A, aktiver Berufshaftpflicht und eigenverantwortlicher Gutachtenerstellung.
Weiterführende Informationen
Hintergründe zu Legionellen, Betreiberpflichten und dem Ablauf der Risikoabschätzung — verständlich erklärt, rechtlich präzise.
Positiver Legionellenbefund: Was tun?
Ein Laborbefund liegt vor. Welche Schritte sind jetzt gesetzlich geboten — und welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Mehr erfahren KerndokumentRisikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
Was genau ist eine Risikoabschätzung, wer ist zur Beauftragung verpflichtet und was muss das Dokument enthalten?
Mehr erfahren BetreiberpflichtenPflichten für Vermieter und Betreiber
Welche konkreten Handlungspflichten haben Betreiber von Großanlagen bei einem Legionellenbefund?
Mehr erfahren KostenWas kostet eine Risikoabschätzung?
Keine Pauschalen, klare Kostentreiber: Was eine seriöse Risikoabschätzung kostet und wovon der Preis abhängt.
Mehr erfahren SachverständigerÜber Nico Brümmer — Qualifikationen & Unabhängigkeit
Zertifizierungen, Erfahrung und warum strukturelle Unabhängigkeit die Voraussetzung für eine belastbare Bewertung ist.
Mehr erfahren HausverwaltungenLeistungen für Hausverwaltungen
Für Verwalter mit Bestandsobjekten: Ersteinschätzung, Portfoliobearbeitung und Koordination mit Gesundheitsamt.
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